Ab dem 1.1.2023 gibt es eine neue Beihilfeverordnung in Baden-Württemberg.
Die wichtigste Änderung betrifft die Beihilfesätze. Für Beihilfeberechtigte mit 2 oder mehr Kindern,
die nach dem 31.12.2012 verbeamtet wurden, erhöht sich der Beihilfesatz von 50% auf 70%.
Außerdem wird der Beihilfesatz von Versorgungsempfängern (Pensionären) wieder auf 70% erhöht.
Das hat natürlich Auswirkungen auf die Höhe der Absicherung ihrer privaten Krankenversicherung.
Das LBV hat ein Formular zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung im Schreiben angehängt.
Dies brauchen Sie nicht an ihre Krankenversicherung schicken und dort auch nicht anrufen. Die
Krankenversicherer schreiben alle beihilfeberechtigten Personen in Ba-Wü ab Ende Januar an, um die
jeweiligen Änderungen mitzuteilen oder abzufragen. Die Änderungen werden natürlich dann alle
rückwirkend zum 1.1.2023 berücksichtigt.
Grundsätzlich wird für alle (außer bei den Referendaren) der Beitrag zur PKV sinken. Wieviel, kommt
auf die jeweilige Familiensituation an.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.
Ich wünsche allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch
Frank Hogenmüller

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