Die gleiche prozentuale Steigerung oder mindestens 90 Euro im Monat kommt zum 1.1.2020 zum Tragen. Auch zum 1.1.2021 ist die Steigerung schon geregelt, nämlich plus 1,4% oder mindestens 50 Euro im Monat mehr. Anwärterbezüge sollen in 2019 und 2020 um jeweils 50 Euro angehoben werden. Durch die Mindesterhöhungen steigen die Entgelte in den unteren Gehaltsstufen überproportional an. Das steigert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor allem bei Auszubildenden und Berufsanfängern. In der Vergangenheit wurden die Tarifabschlüsse auch fast eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen. Die Vorlage für den Landtag und die Landesregierung sieht in Baden-Württemberg die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung vor.
(Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg)